Mutter verstorben, Jahre keinen Kontakt.
vom 4.12.2014
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Die Kosten dafür in Höhe von 1600 sollen nun von mir und meiner Schwester getragen werden. ... Da diese noch durch den Lebenspartner meiner Mutter bewohnt wird und wir uns nicht an Kosten für Miete, Renovierung usw. beteiligen wollen und können, müssen wir in diesem Fall die Wohnungsgesellschaft informieren das meine Mutter verstorben ist und wir das Erbe ausschlagen? ... Müssen ich und meine Schwester trotzdem die Bestattungskosten tragen, und können weitere Kosten auf uns zukommen auch wenn wir das Erbe ablehnen?