Erbschein mit zu niedrigem Nachlassbetrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Jetzt werden wir anderen Geschwister ja vom Gericht aufgefordert, dem Erbschein zuzustimmen. ... Der im Erbschein eingetragene Betrag würde viel niedriger sein als der tatsächliche Wert. Müssen wir widersprechen oder ist dies nicht nötig, da es um den Betrag nicht so sehr geht, sondern nur um die Legitimierung als Erbe?