Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Es gibt kein Testament. Können wir Kinder formlos beantragen, dass nur meine Mutter genannt wird?
Nein, dies ist so nicht möglich.
Zwar kann ein Erbschein in der Weise beantragt werden, dass dieser nur das Erbrecht der Mutter aufweist. Diese muss von Ihrer Mutter alleine beantragt werden.
Der Erbschein wird aber den Anteil der Mutter am Nachlass bescheinigen, sodass allen klar wird, dass die Mutter keine Alleinerbin ist, sondern Miterbin.
Wenn die Kinder die Erbschaft nicht ausschlagen, kann ein Erbschein, die die Mutter als Alleinerbin aufweist, nicht erteilt werden, auch wenn Einigkeit zwischen den Miterben besteht, dass zunächst einmal nur die Mutter begünstigt sein soll.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid
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