Erbrechtsfrage neu
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Aus dem Testament sprach die Absicht der beiden Erblasser, dass der Nachlass des JS H. an seine Kinder gehen soll, während der Nachlass der Frau IM S. an ihren einzigen Sohn gehen soll. ... Das stimmt meines Erachtens auch nicht. 3.Weiter hat der Testamentsvollstrecker der Frau IM S. geschrieben, sie hätte Anspruch auf einen Pflichtteil aus dem Nachlass ihres verstorbenen Ehemannes JS H. ... Angaben, ob Frau IM S. tatsächlich Anspruch auf einen Pflichtteils- und ggf. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. § 2314 hat, obwohl sie im Testament erklärt, dass sich die Erblasser nicht als Erben einsetzen.