Sehr geehrter Fragesteller,
Lassen Sie mich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Leider haben Ihre Mutter und der überlebende Bruder kein Anrecht auf einen Pflichtteil. Relevant ist hier der § 2303 BGB
. Nach diesem haben der Ehegatte, die Abkömmlinge (also Kinder, Enkel usw.) sowie die Eltern des Erblassers (das ist hier der verstorbene Bruder der Mutter) ein Recht auf einen Pflichtteil. Geschwister haben hingegen prinzipiell kein Pflichtteilsrecht. Ihre Mutter hat daher hier keine Ansprüche.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 30.03.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Lars Winkler
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