Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie und Ihr Bruder werden dem Testament zufolge Erben zu je ein Halb. Allerdings haben Sie vorab einen Anspruch gegen die Erbengemeinschaft auf Übertragung der Immobilie. Damit werden Sie dann Alleineigentümer der Immobilie. Das restlichen Vermögen steht Ihnen beiden je zur Hälfte zu.
Wenn Ihr Bruder allerdings insgesamt weniger als seinen Pflichtteil erhält, der die Hälfte des gesetzlichen Erbes ausmacht (bei zwei Kindern also ein Viertel des Nachlasses), hat er einen zusätzlichen Zahlungsanspruch gegen Sie. Dieser macht die Höhe der Differenz zwischen seinem Anteil am Nachlass und einem Viertel des gesamten hinterlassenen Vermögens (einschließlich der Immobilie Ihres Vaters) aus.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-