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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
In der anderen Frage berichten Sie, dass die Oma bereits verstorben ist. Daher kann sie Sie hier auch nicht mehr enterben.
Soweit ein Testament vorliegt, geht daraus klar hervor, wer was erben soll.
Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die Kinder der Oma, der Ehemann und dann die Enkel.
Angenommen hier lebt auch der Mann nicht mehr bleibt ein Kind der Oma, also Ihre Tante und Sie. Dann ist nach der gesetzlichen Erbfolge nur Ihre Tante erbberechtigt; Sie aber nicht.
Das heißt, dass hier keine Pflichtteilsansprüche in Betracht kommen.
Es kommt einzig und allein darauf an, was Ihre Oma Ihnen im Testament hat zukommen lassen.
Weitere Ansprüche bestehen derzeit nicht.
Prüfen Sie also das Testament und warten ab, mit welchem Erbteil Sie bedacht wurden; möglich ist insoweit alles, auch die Überlassung von Immobilien etc. Eine Enterbung kommt aber nicht in Betracht, da Sie von der gesetzlichen Erbfolge her keinen Anspruch haben.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rückfrage vom Fragesteller
22.12.2009 | 18:16
Entschuldigen sie, ich habe mich wohl etwas schlecht ausgedrückt.:
Es ist so, dass mein Vater Tod ist, ich bin sein Sohn, mein Vater ist der Sohn meiner Oma und meine Tante ist die Tochter meiner Oma, also die Schwester meines verstorbenen Vaters.
Da mein Vater mit meiner Mutter nicht verheiratet war, trete ich an die Stelle meines Vaters von der Erbfolge her.
Ich hoffe die Sache ist nun klar geworden, ich müsste demnach also was erben, da ich damals zum einen den hälftigen Anteil des schon überschriebenen Hauses von meinem Vater auf mich durchs Vormundschafsgericht bekommen habe un dich und meine Tante hältige Eigentümer sind und meine Oma bislang Niesbrauch hat.
Da meine Oma noch andere Immobiien hat, müsste ich diese nun erben, da mein Vater Tod ist.
Rückfrage vom Fragesteller
22.12.2009 | 18:18
Entschuldigen sie, ich habe mich wohl etwas schlecht ausgedrückt.:
Es ist so, dass mein Vater Tod ist, ich bin sein Sohn, mein Vater ist der Sohn meiner Oma und meine Tante ist die Tochter meiner Oma, also die Schwester meines verstorbenen Vaters.
Da meine Oma auch keinen Mann mehr hat, würden nun mein Vater und meine Tante also die Schwester meines Vaters erben.
Da mein Vater aber Tod ist, dieser nicht verheiratet war würde ich an die Stelle treten.
Da mein Vater mit meiner Mutter nicht verheiratet war, trete ich an die Stelle meines Vaters von der Erbfolge her.
Ich hoffe die Sache ist nun klar geworden, ich müsste demnach also was erben, da ich damals zum einen den hälftigen Anteil des schon überschriebenen Hauses von meinem Vater auf mich durchs Vormundschafsgericht bekommen habe un dich und meine Tante hältige Eigentümer sind und meine Oma bislang Niesbrauch hat.
Da meine Oma noch andere Immobiien hat, müsste ich diese nun erben, da mein Vater Tod ist.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
22.12.2009 | 18:22
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Genau, dann treten Sie an des Vaters stelle und erben neben der Tante zur Hälfte.
Wenn die Oma Ihnen per Testament weniger vererbt hat, als den gesetzlichen Erbteil, dann können Sie einen Pflichtteilsanspruch bzw. einen Pflichtteilergänzungsanspruch gegen die Tante geltend machen.
Soweit sich sowas aus dem Testament ergibt, sollten Sie die Tante zur Auskunft über ihren Erbteil auffordern und dann den Pflichtteil bzw. Pflichtteilergänzungsanspruch berechnen lassen und sich auszahlen lassen von der Tante.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt