Sehr geehrte(-r) Fragesteller(-in),
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese möchte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Die Antwort auf Ihre erste Frage lautet kurz und knapp: Nein. Denn als alleiniger Eigentümer können Sie mit dem Haus tun und lassen was Sie wollen, zudem der Nießbrauch und die –allerdings von Ihnen nicht näher beschriebenen- Sicherungen der Großeltern durch die überlebende Großmutter notariell aufgehoben und dann ja auch aus dem Grundbuch gelöscht wurden.
Die Oma kann keine Ansprüche an das Haus mehr geltend machen, von den ganz fernliegenden Fällen wie grober Undank des Beschenkten oder Geschäftsunfähigkeit natürlich abgesehen.
Etwas anders liegt die rechtliche Situation hinsichtlich Ihres Vaters im Falle des Ablebens Ihrer Großmutter. Dann könnte der Vater die Schenkung evt. im Rahmen der Erbauseinandersetzung zu Ihren Lasten „verrechnen“ lassen, das hängt aber von der Form des Testaments, Pflichtteilen etc. ab und sprengt den Rahmen Ihrer Frage.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung, genauso für eine weitergehende Interessenwahrnehmung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -
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Also kann sie auch kein Geld von mir verlangen, wenn Sie irgendwann mal in "Not" geraten würde, sprich pflegebedürftig werden sollte und die Rente samt Vermögen nicht mehr ausreicht?
Nein, denn dann gelten die Regeln über Verwandtenunterhalt. Dafür käme zuallererst Ihre Vater -falls leistungsfähig- in Betracht.
Frdl. Grüsse
RA Schimpf