Gegenüber dem Geschäftsführer der GWG schilderten wir offen die Situation, dass wir die Wohnung bis zum Ende des Monats März übergeben möchten, um weitere Mietzahlungen einzusparen, da der Nachlass sicherlich überschuldet ist und wir mit den Genossenschaftsanteilen (1.200,00 EUR) zuindest einen Teil der Bestattungskosten und sonstige Verbindlichkeiten begleichen wollten. ... April teilte uns die GWG mit, dass wir allein durch den Umstand, dass wir über den Nachlass verfügt haben das Erbe angenommen haben. ... Die Bestattungskosten wollen wir gern tragen, aber für den Rest möchten wir nicht aufkommen.