Daher hat er nun eine Zusatzvereinbarung beim damaligen Notar in Auftrag gegeben, die vorsieht, dass die Immobilie nach dem Tod beider Eltern gedrittelt wird und alle Geschwister den gleichen Betrag erhalten; der übertragsnehmende Bruder aber gleichzeitig von allen Verpflichtungen meinen Eltern gegenüber befreit ist. ... Außerdem befürchte er, dass Schenkungs- oder Grunderwerbsteuer zum Tragen kommen könne. ... Wenn wir als pflichtteilsverzichtende Geschwister auf eine notarielle Änderung verzichten, uns weiter, wie in den letzten Jahren, um unsere Eltern kümmern und unser übertragsnehmende Bruder ohne notarielle Beurkundung schriftlich versichert, dass die Drittelung vorgenommen werde?