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Pflichtteilsergänzungsanspruch bei geschenkter Immobile

17. Oktober 2023 13:23 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

In seinem im Jahre 1991 beim Anwalt hinterlegten Testament, bestimmte mich mein Onkel zur Erbin.
Im Jahre 2020 übertrug er sein Haus mit einer Schenkung an meine Schwester und ihre Töchter.
In der Schenkung räumte er sich ein Nießbrauchsrecht ein.
Jetzt ist mein Onkel verstorben und alles an Vermögen aufgebraucht. Das Konto ist im Minus und müsste von mir, bei Annahme des Testaments, ausgeglichen werden. Würde mir in diesem Fall ein Pflichtteilsergänzungsanspruch an der geschenkten Immobile zu stehen?

17. Oktober 2023 | 14:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sind die Nichte des Erblassers und durch Testament zur Alleinerbin eingesetzt worden.

Einen Pflichtteilsergänzungsanspruch kann nur ein Pflichtteilsberechtigter im Erbfall haben.

Pflichtteilsberechtigt sind gem 2303 BGB demnach der durch eine letztwillige Verfügung enterbte Ehegatte, die Kinder bzw. bei deren Vorversterben die Enkelkinder und sollten keine Kinder vorhanden sein, die Eltern des Erblassers.

Geschwister, Nichten und Neffen des Verstorbenen haben keinen Pflichtteilsanspruch oder ­ergänzungsanspruch.

Gem. 2325 BGB besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen. (1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann
"der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils "
den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.


Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch würde voraussetzen, dass Sie Pflichtteilsberechtigte wären.
Dies sind Sie gem 2303 BGB jedoch nicht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Silke Birkenmaier-Wagner
Fachanwältin für Familienrecht

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