Sehr geehrter Fragesteller,
Aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Nach den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz bzw. den Kantonen, werden Erb- und Schenkungsvorgänge nach deutschem Recht versteuert, wenn der Erblasser bzw. Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Demnach würde eine Erbschaft oder eine Schenkung in Ihrem Fall - da Ihre Mutter Ihren Wohnsitz in Deutschland hat – nach deutschem Recht besteuert.
Grundsätzlich werden Schenkung und Erbschaft gleich hoch besteuert und haben demnach grundsätzlich auch die gleichen Freibeträge. Vorteil der Schenkung ist lediglich, dass die Freibeträge alle zehn Jahre geltend gemacht werden können.
Bei der nun anstehenden Erbschaftssteuerreform werden diese Freibeträge nun deutlich angehoben. Jedoch wird im Gegenzug die Bewertung der Immobilie anders vorgenommen. Damit aber kommt es für eine Beurteilung, ob eine Schenkung vor der Reform günstiger ist, entscheidend darauf an, welchen Wert die Immobilie hat. Die jetzt für Sie und Ihre Geschwister geltenden Freibeträge sind im Moment noch jeweils 205.000 €. Bekommen Ihr Bruder und Sie im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft nur die Wohnung, so wäre der 410.000 € überschreitende Wert der Immobilie zu versteuern, wenn Sie und Ihr Bruder die Wohnung zu gleichen Teilen bekommen würden.
Bei einem anderen Erwerb zu Lebzeiten als der Schenkung, haben Sie – auch entsprechend der Doppelbesteuerungsabkommen ggf. Grunderwerbsteuer zu zahlen, wenn mit dem Erwerb der Wohnung der Erwerb eines Grundstücks verbunden ist.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)