Gehört ein überschriebens Haus und Grundstück mit Niesbrauch zur Erbmasse?
vom 3.12.2012
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
A argumentiert, dass das Grundstück mit Haus nicht zur Erbmasse gehören und somit das Vermächtnis der Hauptbestandteil der Erbmasse ist. 4. ... Da die Schenkung nie vollends vollzogen wurde (Niessbrauch am Haus). ... Haben A und B Anspruch auf einen Pflichtteil am Vermächtnis?