Sehr geehrter Ratsuchender,
lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Ich gehe davon aus, dass es ein Testament gibt, nach dem Sie alleine erben.
Die Kinder sind damit enterbt und können den Pflichtteil verlangen (§ 2303 Abs. 1 BGB
).
Die Enkel haben, wenn deren Eltern noch leben keinen Pflichtteilsanspruch.
> Zur Erbmasse zählt das, was zum Zeitpunkt des Todes Ihrer Frau Vorhanden war.
§ 2311 Abs. 1 S. 1 BGB
: "Der Berechnung des Pflichtteils wird der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt."
> Sie müssen nicht zwingend Witwer-Rente beantragen.
Sie zählt auch nicht zur Erbmasse.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
04.02.2019
|
12:18
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Nachfrage vom Fragesteller
04.02.2019 | 12:27
bitte relativieren:
a) bei 5 Enkel sind die Väter gestorben-ein Testament gibt es nicht.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
04.02.2019 | 12:52
Vielen Dank für Ihr Ergänzung.
wenn es kein Testament gibt, bilden Sie mit den Kindern und den fünf Enkeln eine Erbengemeinschaft, die es auseinanderzusetzen gilt (§ 2032 BGB
).
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt