Es ist also gut möglich, dass ich die Kündigungsfrist nicht einhalten kann bzw. eben aufgrund dieser Frist ein Angebot ausschlagen muss. Nun meine Frage: In den Foren habe ich gesehen, dass das Sonderkündigungsrecht nur zum ENDE der Elternzeit gilt, man jedoch WÄHREND der Elternzeit die Möglichkeit hat, jederzeit mit der vertraglich vereinbarten Frist (in meinem Fall 4 Wochen) zu kündigen. ... Als Beispiel: Wenn ich meinen Arbeitgeber jetzt informiere, dass ich meine Elternzeit bis zum 1.September 2011 verlängern werde, könnte ich dann mit vierwöchiger Frist eine Kündigung zum 01.September 2010 einreichen, wenn ich ein passendes Stellenangebot bekomme?