Überstunden mit Gehalt abgegolten -- zu spät, um Ansprüche geltend zu machen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ich hätte gern gewusst, ob ich in meinem Falle nachträglich mit Erfolgsaussicht Ansprüche geltend machen kann oder ob es hierfür bereits zu spät ist. ... Der anzuwendende Rahmentarifvertrag besagt nun: "Gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten seit Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden." ... Falls ja, hätte ich noch eine Chance, nachträglich Ansprüche geltend zu machen oder sind diese bereits erloschen (da die fünf Monate seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits überschritten sind)?