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kündigung und vertragsstrafen

20. Juni 2007 15:52 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


12:37

Hallo ich habe folgendes problem,

ich habe bei einer agentur angefangen, und habe nach einer woche aus persönlichen gründen ausserordentlich gekündigt.
Die agenturchefin behaart auf den § 621 da die auszahlung 4-8 wochen dauert. ich sollte den vertrag erfüllen obwohl sie den vorschlag nicht angenommen hat, und dinge unterstellt die nicht wahr sind.

nun soll ich 270€ vertragstrafe zahlen
90€ juni
180€ juli

laut vertrag steht drin das beide partein eine originalausfertigung mit beiden unterschriften erhält dies dauert per post da die agentur in spanien sitz 2-3 tage. bis jetzt habe ich kein schreiben von ihr bekommen,sie wollte einfach es per email also meine unterschrift eingescannt haben und nicht wie im vertrag per post haben.

muss ich jetzt diese 270€ vertragsstrafe zahlen und welche rechtlichen mittel kann ich gegen diese agentur einlegen

mfg

20. Juni 2007 | 16:07

Antwort

von


(448)
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
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Sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten darf.

Sofern ein Vertrag nicht zustande gekommen ist, bestehen grds. auch keine vertraglichen Ansprüche. Ist eine Schriftform vereinbart, ist diese auch einzuhalten und wenn Sie die Annahmeerklärung des Vertrges durch Ihren Vertragspartner noch nicht erhalten haben, können Sie Ihre Erklärung auf Abschluss eines Vertrages widerrufen, notfalls auch die Kündigung in eine solche Erklärung umdeuten.

Bereits geleistete Arbeiten wären aber u.U. trotzdem zu vergüten.

Im Fall eines wirksamen Vertrages wäre zunächst zu prüfen, ob die Vertragsstrafen überhaupt wirksam wären oder,ob es sich nicht um einen Vertrag mit Arbeitnehmercharakter handelt.

Sofern ein ausserordentlicher Kündigungsgrund gegeben ist, besteht grds. ebenfalls kein Anspruch auf eine Vertragsstrafe.

Um eine genauere Beurteilung leisten zu können, wäre die Einsichtnahme in den Vertrag erforderlich.

Ich hoffe, Ihnen jedoch vorab eine erste Orientierung gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.rechtsbuero24.de


Rechtsanwalt Christian Joachim

Rückfrage vom Fragesteller 20. Juni 2007 | 16:54

wieviel kostet es mich ihnen den vertrag zur einsicht zu zuschicken?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Juni 2007 | 12:37

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne übersende ich Ihnen mein Angebot per Email.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.rechtsbuero24.de

ANTWORT VON

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