Befristet oder unbefristet?
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Sehr geehrte Damen und Herren, am 01.04.2009 habe ich mit meinem Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund bis zum 31.12.2009 geschlossen. ... Bei der Verlängerung wurde ein neuer Vertrag (ohne Sachgrund) unterzeichnet. ... Allerdings habe ich gelesen, dass auch Kleinigkeiten, die bei der Verlängerung geändert werden, die Befristung unwirksam machen können.