Partnermonate Elternzeit Kündigung
vom 18.12.2014
60 €
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Ich würde gerne in der Zeit, in der ich noch bei meinem bisherigen Arbeitgeber angestellt bin, 2 Monate Elternzeit nehmen (Zeitraum: Mitte März bis Mitte Mai 2015 oder Mitte April bis Mitte Juni 2015; ohne Teilzeit in der Elternzeit). Nach der Elternzeit würde ich somit nochmals in den Dienst zurückkehren oder evtl. den Resturlaub nehmen. Nach meinem Verständnis haben Eltern gemäß §§ 15, 16 BEEG grundlegend einen Anspruch auf Elternzeit, sofern die Elternzeit rechtzeitig (mind. 7 Wochen vorher) beim Arbeitgeber beantragt wird.