Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Selbstverständlich können Sie auch Elternzeit beantragen, wenn Sie das Arbeitsverhältnis gekündigt haben und die Elternzeit dann in die Kündigungsfrist fällt.
Bei der Beantragung der Elternzeit müssen Sie darauf achten, dass diese 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit den Antrag stellen müssen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Es ist nicht relevant, ob Sie erst kündigen und dann Elternzeit nehmen oder in der Elternzeit kündigen.
Der Arbeitgeber muss den Antrag auf Elternzeit in Ihrem Fall genehmigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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