Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Zu 1) Welche Rechte habe ich noch?
Sie haben grundsätzlich nach Beendigung der Elternzeit einen Rechtsanspruch darauf, zu den bisherigen Bedingungen, also den gleichen wie vor der Elternzeit wie von Ihnen nach Ihren Angaben auch gewünscht, entweder auf dem gleichen oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden.
Zu 2) Müssen „betriebliche, organisatorische Gründe" genau erläutert werden?
Ja, hier kann eine entsprechende Erläuterung verlangt werden. Das lediglich pauschale Vorschieben solcher Gründe ohne jegliche Begründung ist nicht ausreichend.
Zu 3) Wie müssen die gesetzliche Vorgaben „Vereinbarkeit von Familie und Beruf", „Der Arbeitgeber hat auf die zeitlichen Wünsche der Mütter einzugehen" umgesetzt werden?
Dies muss nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich in Abstimmung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt werden.
Zu 4) Was passiert mit meinen ca. 8 Tagen Resturlaub und den Überstunden falls ich weiterhin Elternzeit nehmen muss?
Diese Positionen müsste Ihnen dann Ihr Arbeitgeber auszahlen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können, wünsche noch einen schönen Tag und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
Sehr geehrter Herr Joschko,
vielen Dank für ihre Antwort, habe aber zu Punkt 1 noch eine Nachfrage.
Das ich einen Rechtsanspruch habe, habe ich beim Personalrat und beim Personalleiter bereits mehrfach schriftlich und persönlich erläutert. Habe am Wochenende wieder einen Brief bekommen mit der erneuten Absage, dass mein Zeitmodell nicht gewünscht ist. Ich solle mich bis nächste Woche entscheiden, ob ich die Elternzeit verlängern oder jeden Tag arbeiten möchte. Da dies aufgrund der Entfernung nicht möglich ist, wollte ich noch ein letztes Mal einen Gespräch suchen und benötige dafür noch neue,stichhaltige, rechtliche Argumente, dass sie mich zu meinen alten Konditionen wieder einstellen müssen. (ich möchte nicht vor Gericht, das würde nichts bringen. Falls sie mir erneut ablehnen, werde ich die Elternzeit verlängern, was ich schade finden würde, aber ich habe keine Lust mehr überall als Mutter mein Recht einfordern zu müssen.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
gern beantworte ich Ihre Nachfrage noch wie folgt:
In rechtlicher Hinsicht ruhen während der Elternzeit lediglich die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, nach Beendigung laufen diese dann erst einmal unverändert weiter. Vor diesem Hintergrund haben sie eben den entsprechenden Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung zu den ursprünglichen Bedingungen, so dass Sie dies als Argument benutzen können. Sollte allerdings all dies nicht helfen, würde Ihnen nun einmal leider nur der arbeitsgerichtliche Weg verbleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt