Teilzeitantrag, Behinderung, Kündigungsschutz
vom 1.3.2009
100 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Mittlerweile hat man in meiner Abteilung eine Kollegin entlassen, und einer neuen Kollegin, die bisher keinen festen Vertrag hatte, die mündliche Zusage für einen unbefristeten Teilzeitarbeitsplatz (60 %) zugesagt, da sie ja wegen ihres Kindes nicht anders arbeiten könne.