Werkstudent - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
vom 19.11.2004
12 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Weder auf Fortzahlung im Krankheitsfall noch auf Urlaub. ... Es besteht Übereinstimmung darüber, dass das Aushilfs-Arbeitsverhältnis lohnsteuerpflichtig ist und der Vorlage einer Lohnsteuerkarte bedarf, jedoch als kurzfristiges Aushilfs-Arbeitsverhältnis nicht der Vesicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterliegt. " Der so geschriebene Vertrag - getitelt mit: Aushilfsvertrag (Werkstudenten) - galt erstmals nur zwei Monate, dananch wurde der Vertrag bereits mehrfach immer um ca. ein halbes Jahr verlängert. ... Obwohl in meinem Vertrag steht, das die Betriebsvereinbarungen gelten und in diesen kein ausdrücklicher Unterschied zwischen Angestellten und Werkstudenten gemacht wird behauptet mein Chef das ich keinen Anspruch habe, da ich nur auf Stundenbasis bezahlt und abgerechnet werde und zudem keine Sozialabgaben für mich geleistet werden.