Ich hätte gerne gewusst ob ein Personaleinstellungsbogen gleichzeitig auch ein Arbeitsvertrag ist.
Es liegt folgendes Problem vor
Vor 14 Tagen bekam ich ein Stellenangebot welches ich auch zusagte, es wurde gleich ein Personaleinstellungsbogen ausgefüllt und von uns beiden (Chef und mir) unterschrieben.
Er enthielt persönliche Daten
Bankverbindung
Ein kurzer Lebenslauf
Gehalt
Tarifeinstufung
Sozialversicherungsnummer
Steueridentnummer
Kostenstelle usw
Eintrittsdatum und das ein sachlicher Grund für eine Befristung vorliegt der Grund und die Dauer wurden nicht genannt.
Es fehlten die üblichen Angaben über Urlaub und Kündigung
Da es nun massive Probleme gab, mir viele Fehler untergejubelt wurden habe ich spontan bei meinem Bezirksleiter schriftlich mit 14 tägiger Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit gekündigt da die Probezeit (3 Monate) in diesen Bogen vereinbart wurden.
Nun stellt sich mir folgende Frage.
Ist eine solche Kündigungfrist ohne Arbeitsvertrag überhaupt möglich oder zählt der Personaleinstellungsbogen als solcher oder gelten die gesetzlichen Bestimmungen?
Ich erkundigte mich beim Betriebsrat welcher mir erkläre obwohl ich keinen Arbeitsvertrag besitze würde dieser Personaleinstellungsbogen genauso wie ein Arbeitsvertrag behandelt werden den ich ja unterschrieben habe. Der Arbeitsvertrag geht mir noch zu, da ich wegen den Umzug keine Adresse vorweisen konnte.
Mir geht es nun darum zu wissen ob ich nicht doch eine vierwöchige Kündigungsfrist habe und meine Kündigung unwirksam ist und ich dann in Regress genommen werden könnte.
Oder ob dieser Bogen doch automatisch den Arbeitsvertrag ersetzt wenn man keinen anderen hat
Oder ob bestimmte Merkmale in so einen Bogen sein müssen das dieser als Vertrag dann gerichtlich anerkannt wird.
eine Probezeit muss vereinbart werden.
Es ist davon auszugehen, dass aus dem ursprünglichen Personalfragebogen ein Arbeitsvertrag geworden ist, als Sie und der Chef ihn unterschrieben haben, da er alle wesentlichen Merkmale eines Arbeitsvertrages zu enthalten scheint. Genau kann das natürlich nur gesagt werden, wenn dieser unterschriebene PFB hier vorliegt.
da die Probezeit (3 Monate) in diesen Bogen vereinbart wurden, ist davon auszugehen, dass Sie im zweiwöchiger Frist innerhalb dieser Probezeit kündigen konnten. Schadensersatzansprüche sind daher wohl nicht zu erwarten.