Rückforderung von zuviel gezahlten Entgelt
vom 17.11.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Ich wurde laut Vertrag in die neue Entgeltstufe tvöd 5 eingruppiert. Durch Fehler in der Personalstelle wurde ich irrtümlicherweise nach dem alten Tarifvertrag BAT 7 bezahlt(selbe Gehaltsstufe, aus dem alten BAT7 wird TVÖD5). ... Eine Nichtbeachtung der Ausschlussfristen im Tarifvertrag würde doch die Behauptung voraussetzen, dass ich das Geld böswillig unterschlagen hätte, was nicht der Fall ist und was ich als absolute Frechheit empfinden würde. 3.