Kleinbetrieb und falls ja, Kündigung möglich?
vom 12.5.2021
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Yvonne Müller / Heilbad Heiligenstadt
Wir gehen davon aus, dass eine fristlosen oder auch regulären Kündigung aufgrund der erhaltenen Krankmeldung nicht möglich ist oder das Risiko einer kostenintensiven rechtlichen Auseinandersetzung birgt. ... 2) Falls kein Kündigungsschutz vorliegt, wie schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit der Nicht-Angreifbarkeit für eine Kündigung mit normaler Frist OHNE Angaben von Gründen ein? Einziges mögliches Hindernis könnte unserer Meinung nach sein, dass die Angestellte vermeintlich erheblich schutzbedürftiger sei als andere Angestellte (weil teilweise länger angestellt, d.h. maximal zwei Jahre) und die Kündigung deswegen unwirksam ist. 3) Falls es andere relevante (!)