Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Das Arbeitsverhältnis wird aufgrund der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung mit Ablauf des heutigen Tages enden. Damit ist der Arbeitgeber in der Lage, Sie bei der Krankenkasse abzumelden.
Der bestehende Resturlaubsanspruch ist abzugelten, vgl. § 7 Abs. 4 BUrlG
.
Der Ihnen vorgelegte Vertrag ist aus Ihrer Sicht daher überflüssig.
Die vom Arbeitgeber vorgebrachten Gründe sind vorgeschoben; möglicherweise kommt es ihm auf die in Zif. 6 enthaltene Erledigungsklausel an. Das kann hier nicht beurteilt werden.
Sie sind nicht verpflichtet, diesen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben; sofern Sie es dennoch erwägen, sollten Sie vorher die Gründe ganz genau hinterfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
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Wie kann ich ab hier wirkungsvoll weiterverfahren und dem AG in Hinblick auf mögliche weitere Querelen den Wind aus den Segeln nehmen?
Vielen Dank!
Er hat eigentlich keinen Wind in seinen Segeln, so dass Sie ihm auch nichts wegnehmen könnten.
Ihr Arbeitsverhältnis endet in wenigen Stunden. Sie sollten bei Dienstschluss in Ruhe Ihren Arbeitsplatz räumen und dem Arbeitgeber verdeutlichen, dass Sie im Falle des Ausbleibens von Zahlungen sofort vor das Arbeitsgericht gehen.
Zahlungseingänge sollten Sie auch in den nächsten Tagen natürlich überwachen.
Sie können zudem bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob eine ordnungsgemäße Abmeldung zum 30.11.2010 erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen