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Quartalskündigung bindend?

| 3. April 2017 10:58 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich möchte meine Stelle als Ärztin alsbald kündigen. In meinem Dienstvertrag steht eine ordentliche Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Kann ich auch die gesetzliche Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Anspruch nehmen auch wenn in meinem Dienstvertrag eine andere Frist geregelt ist?

3. April 2017 | 11:48

Antwort

von


(65)
Wilhelmstraße 65
52070 Aachen
Tel: 0241 / 94 36 93 73
Web: https://www.rain-muehlsteff.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 I BGB ) gilt dann, wenn im Arbeitsvertrag nicht wirksam eine andere Frist vereinbart ist.

In Ihrem Fall soll mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden können. Diese Frist widerspricht den gesetzlichen Vorgaben nicht und dürfte daher wirksam sein. So darf die Grundkündigungsfrist einzelvertraglich zwar nicht verkürzt, wohl aber verlängert werden, vgl. § 622 V Satz 3 BGB . Allerdings ist erforderlich, dass die verlängerte Kündigungsfrist nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber gilt, § 622 VI BGB .

Die Vereinbarung der Kündigungsmöglichkeit zum Quartalsende unter Ausschluss weiterer gesetzlicher Kündigungstermine (§ 622 I BGB ) ist ebenfalls zulässig.

Es ist mithin davon auszugehen, dass bei Ihnen unter Ausschluss der Grundkündigungsfrist des § 622 I BGB eine andere Kündigungsregel vereinbart worden ist, an die Sie gebunden sind. Ich bedaure, Ihnen kein günstigeres Ergebnis dartun zu können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Dr. Jana Mühlsteff
Fachanwältin für Sozialrecht

Bewertung des Fragestellers 8. April 2017 | 07:18

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