Kündigung eines Mitarbeiters umdatieren?
vom 15.1.2010
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Einem Mitarbeiter wurde in einem kleinen Betrieb (unter 10 MA) fristgerecht zum 15.02. gekündigt und widerruflich freigestellt. Nun fragt dieser Mitarbeiter ob es möglich wäre die Kündigung erst zum 1.03. auszusprechen, weil er dann 12 Monate im Betrieb gewesen wäre und somit Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte. Grundsätzlich spricht von Arbeitgeberseite nichts dagegen, auch wenn das mit einer höheren Lohnzahlung verbunden wäre.