Mir ist bekannt, dass die ordentliche Kündigung grundsätzlich bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ausgeschlossen ist, es sei denn, es wurde einzelvertrag in dem Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart. Ich habe meinen Arbeitsvertrag bereits dahingehend eingehend geprüft und festgestellt, dass diesbezüglich folgende Klausel enthalten ist: "Unabhängig davon ist für beide Parteien das Arbeitsverhalts mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündbar." ... Ich weiß, das mein AG ein riesen Problem haben wird, in einer so kurzen Zeit einen Ersatz zu finden, dennoch würde ich gerne den frühstmöglichen Zeitpunkt für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wissen.