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neuen Arbeitsvertrag unterschreiben? Alternative?

| 13. Februar 2011 20:07 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren.


Die Eckdaten:
- Beschäftigt seit über 20 Jahren bei einem bundesweiten technischen Kundendienst (früher bei einem groß Konzern angeschlossen. Angebunden am jeweiligen Tarif des Einzelhandels)!
- Nach der Insolvenz des Konzerns vor rund einem Jahr wurden wir aus der Insovenzmasse aufgekauft von einem mittelständischem Unternehmen.
- Nach Ankündigung unserer Geschäftsleitung und einer Promotour vor einigen Wochen, liegt nun bei den verbleibenden Mitarbeitern ein neuer Arbeitsvertrag zur Unterschrift vor, jetzt ohne Tarifanbindung, auch kein Haustarif!
Es ist ein personenbezogener Einzelvertrag mit deutlich schlechteren Konditionen, wie z.B. kein Weihnachts- und Urlaubsgeld, Reduzierung der Sonderzulagen um die Hälfte, Erhöhung der Wochenarbeitszeit und einiges mehr…
- Die Erklärung der Geschäftleitung zur wirtschaftlichen Lage unseres Unternehmens ist glaubhaft dramatisch.
Ich verstehe also sehr wohl die nötigen Sparmaßnahmen und bin zum großen Teil auch bereit persönliche Einschnitte hinzunehmen!
- Das was mir Angst macht ist, wie dies alles geschehen soll!! …eben in den genannten Einzelvertägen!
- Ursprünglich war die Geschäftsleitung bereit, mit unserem Betriebrat, dies in einem Haustarifvertrag für alle verbleibenden rund 600 Mitarbeiter zu tun, ist jetzt aber aus nicht nachzuvollziehenden Gründen dazu nicht mehr bereit.
- Ich habe nun den Arbeitsvertrag zur Unterschrift bekommen. Die Geschäftsleitung setzt eine Frist zur unterschriebenen Rücksendung von 5 Tagen.
Unser Betriebsrat rät, diese Frist verstreichen zu lassen und nicht zu unterschreiben um die Geschäftsleitung dazu zu bewegen, wenigstens einen Haustarifvertrag anzunehemen, damit das soziale Netz bei einem Minimum erhalten bleibt.
- Wie viele der rund 600 Mitarbeiter den Einzelvertrag aus Angst unterschreiben mag ich nicht zu beurteilen.
- Die Geschäftsleitung droht (moderat) mit evtl. Schließung des Unternehmens wenn nicht genügend Vertäge unterschrieben werden.
Der Betriebsrat weiß nichts genaues, vermutet aber, dass bei nicht unterschriebenen Vertägen zeitnah Änderungskündigungen ausgesprochen werden!
- Grundsätzlich tendiere ich dazu, den neuen Einzelarbeitsvertrag nicht zu unterschreiben:
Allgemein: Weil ich (und jeder andere auch) dadurch in jeder Form direkt angreifbarer bin. Weil ich dann in Zukunft jedes Bisschen selbst verhandeln muß.
Speziel: Weil in meinem Vertrag steht, das ich zustimme, dass ich je nach Bedarf im ganzen Bundesgebiet einsetzbar bin (auch Langfristg) …und das ich pauschal auch der Sonn- und Feiertagsarbeit (im gesetzlichem Rahmen) zustimme.

Was mich vielleicht doch unterschreiben lässt, ist meine Angst vor Arbeitsplatzverlust und meine Unwissenheit auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts.


Nun meine Fragen:
- Wie soll ich mich verhalten?
- Ist mein persönlicher Arbeitsplatz primär bedroht wenn ich nicht unterschreibe?
- Was muß ich tun beim Erhalt einer Änderungskündigung?
- Oder ist es ggf. sogar ratsam zu unterschreiben? In unserem Unternehmen gibt es div Gruppen von Aufgaben/Mitarbeitern, die bis jetzt alle das gleiche Entgeld erhielten (außer natürlich AT Mitarbeiter). Das ändert sich in den Einzelverträgen und was das betrifft gibt es Berufsgruppen wir z.B. Lagerarbeiter, die dann weniger Geld bekommen würden.
- Was sollte ich grundsätzlich noch tun und beachten??


Dummerweise bin ich in keiner Rechtsschutzversicherung, auch in keiner Gewerkschaft, so das ich jetzt nicht einfach zu einem Rechtsanwalt gehen kann, wegen der nunmal anfallenden Kosten.



Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!!

13. Februar 2011 | 20:32

Antwort

von


(2320)
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50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Nach Ihrer Schilderung bringt der neue Arbeitsvertrag, der den bestehenden ablösen soll, erhebliche Verschlechterungen für Sie. Das Unternehmen argumentiert, betriebsbedingte Gründe machten diese Einschränkungen und Änderungen erforderlich.

Die finanziellen Bedingungen und auch die Auswirkungen auf den Tätigkeitsbereich machen es schwer, Ihnen zu raten, den vorgelegten neuen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Das gilt auch vor dem Hintergrund, daß das Unternehmen finanziell angeschlagen zu sein scheint oder dies zumindest vorgibt.


2.

Wenn Sie nicht unterschreiben, ist Ihr Arbeitsplatz in rechtlicher Hinsicht zunächst nicht bedroht, da dann der derzeitige Arbeitsvertrag gilt. Inwieweit Sie mit Sanktionen in Form von Schikanen zu rechnen haben, kann ich natürlich nicht beurteilen.


3.

Wenn Sie eine Änderungskündigung erhalten, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen. Sodann wird innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Hierbei gilt es Folgendes zu beachten: Sie sollten das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG und Erhebung einer Änderungsschutzklage annehmen. Das hat folgenden Vorteil: Obsiegen Sie im Prozeß, bleibt es beim status quo. Unterliegen Sie, haben Sie den Bestand des Arbeitsverhältnisses zumindest sicher gestellt. D. h. dann besteht das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fort.


4.

Damit ist Ihre Strategie im Grundsatz abgesteckt.

Daß Sie nicht rechtsschutzversichert sind, ist besonders bei Arbeitsgerichtsverfahren von Nachteil, da Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, die in der I. Instanz anfallen, auch dann selbst zu tragen haben, wenn Sie obsiegen.

Allerdings geht es um Ihre berufliche Existenz. Deshalb ist der Gang zum Rechtsanwalt dringend anzuraten, spätestens wenn Ihnen eine Kündigung zugeht.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 15. Februar 2011 | 08:35

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