Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage:
"Einen Monat zum... ja, zu was eigentlich? Dem Monatsende, Quartalsende?"
Ihre Frage zielt auf den einschlägigen Kündigungstermin ab. Kündigungstermin ist der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll.
Die Kündigungsfrist dagegen bezweckt, dem Arbeitgeber auf der einen Seite einen bestimmten Zeitraum für die Suche nach einem neuen Arbeitnehmer zu geben. Gleiches gilt entsprechend auf der anderen Seite bezogen auf den Arbeitnehmer für die Suche nach einem neuen Arbeitgeber.
Soweit in ihrem Vertrag nichts gegenteiliges geregelt ist, sind Grundkündigungstermine der 15. bzw. der 31. eines Monats, da ihr Arbeitsverhältnis noch keine 2 Jahre besteht.
Zum 15.06.2012 könnten Sie ohnehin jetzt nicht mehr kündigen, da Sie die Monatsfrist bereits verpasst haben.
Um zum 30.06.2012 zu kündigen, müssen Sie ihrem Arbeitgeber die schriftliche Kündigung bis zum 31.05.2012 zustellen. Eine Zustellung aum letzten Tag der Frist empfiehlt sich aber insbesondere bei Privatpersonen nicht. Sie sollten daher so schnell wie möglich eine Zustellung der Kündigung bewirken, um zum 30.06.2012 aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden.
Frage 2:
"würde ich gerne den frühstmöglichen Zeitpunkt für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wissen."
Wie oben unter Frage 1 geschildert, wäre der 30.06.2012 bei Ihnen der frühestmögliche Kündigungstermin.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
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