Zu diesem Fall habe ich aber hier Fragen zur Anwendung Kündigungsschutzgesetz (mir sind die Grenzen der MA-Zahlen bekannt, es geht mir hier um die Frage des Standortes und der MA-Zahl, die zu berücksichtigen ist) und Kündigungsunterschrift: Der Vertrag wurde mit dem Firmenhauptsitz A geschlossen (explizit als Arbeitgeber ausgewiesen im Vertragskopf) und enthält einen Passus im ersten Abschnitt, dass ich von der Zeitarbeits-Geschäftsstelle B (an einem anderen Sitz) betreut werde. ... In meinem Arbeitsvertrag steht drin, wer Kündigungen unterzeichnen darf (GF, Prokuristen, sonstige Bevollmächtigte). ... Ist die Firma verpflichtet mir auf Verlangen den Aushang (wenn er denn existiert, steht ja in meinem Arbeitsvertrag) zuzusenden (Hauptsitz und Geschäftsstelle sind beide auseinander und weiter entfernt) oder bin ich verpflichtet hinzufahren, Zugang zu den Räumen zu verlangen, um Einsicht zu nehmen ?