Aussendienst - Fahrtzeit = Arbeitszeit?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Guten Tag, für meinen Arbeitgeber, eine Personalservice-Agentur, arbeite ich als Ableser von Stromzählern. Laut Arbeitsvertrag bin ich im Aussendienst beschäftigt und kann deutschlandweit eingesetzt werden.