Dauer der Kündigungsfrist
vom 9.2.2020
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Laut meinem aktuellen Arbeitsvertrag (unbefristete Festanstellung, kein Tarifvertrag) regelt sich die Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Regelungen. Im Detail lautet der Passus im Arbeitsvertrag: "Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Gesellschaft, gilt die verlängerte Kündigungsfrist auch für den Arbeitnehmer."