Dauer der Kündigungsfrist
09.02.2020 13:43
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***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte im Februar 2020 eine Kündigung einreichen und möchte mich erkundigen, wann genau ich aus dem Unternehmen ausscheiden werde:
Ich bin seit dem 13. Oktober 2017 bei einer GmbH festangestellt (unbefristeter Vetrag). Die Zeit der Festanstellung beträgt somit nach meiner Berechnung 2 Jahre, 3 Monate, 28 Tage.
Zuvor übte ich anderer Form bei demselben Unternehmen zwei Tätigkeiten aus:
- vom 11.04.2017 bis zum 11.07.2017 als Praktikant.
- vom 12.07.2017 bis zum 12.10.2017 als kurzfristig Beschäftigter.
Rechne ich diese beiden Zeiträume mit ein, komme ich auf eine Gesamtdauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses von 2 Jahren, 9 Monaten, 30 Tagen.
Zum Unternehmen selbst: es handelt sich um eine GmbH mit weniger als 50 Festangestellten.
Nun möchte ich das Unternehmen verlassen und noch diesen Monat, also im Februar kündigen.
Laut meinem aktuellen Arbeitsvertrag (unbefristete Festanstellung, kein Tarifvertrag) regelt sich die Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Regelungen.
Im Detail lautet der Passus im Arbeitsvertrag:
"Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Gesellschaft, gilt die verlängerte Kündigungsfrist auch für den Arbeitnehmer."
Nach meiner Auffassung beträgt meine Kündigungsfrist gemäß meiner Betriebszugehörkeit 1 Monat zum Monatsende. Als Berechnungsgrundlage habe ich nur die Zeiten meiner unbefristeten Festanstellung herangezogen. Das bedeutet aus meiner Sicht, dass ich, wenn ich noch im Februar meine Kündigung einreiche mit Ablauf des März aus dem Unternehmen ausscheiden würde.
Mein Arbeitgeber hat mir nun dargestellt, dass ich, wenn ich die Kündigung noch im Februar einreiche, erst Ende April aus dem Unternehmen ausscheiden würde (was ich als falsch erachte). Einen Grund für diese verlängerte Kündigungsfrist nannte er mir nicht.
Hierzu stellen sich mir folgende Fragen:
-am wichtigsten: Liege ich mit meiner Berechnung der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende richtig (Praktika und kurzfristige Beschäftigung nicht einberechnet) und würde ich somit bei einer Kündigung im Februar, Ende März aus dem Unternehmen ausscheiden? Falls ich nicht richtig liege, wann würde ich bei einer Kündigung im Februar aus dem Unternehmen ausscheiden bzw. was ist die Dauer meiner Kündigungsfrist?
-Wie kommt der Arbeitgeber auf die Berechnung des Ausschieds zum Ende April?
-Könnte es sein dass der zweite Teilsatz im obigen Passus ("Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Gesellschaft, gilt die verlängerte Kündigungsfrist auch für den Arbeitnehmer") eine verlängernde Auswirkung auf meine Kündigungsfrist hat?
Besten Dank für Ihre Hilfe.