Schwangerschaft und Mutterschutz
vom 28.6.2009
100 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nun der zweite Fragenkomplex: Was passiert, wenn ich die neuen Jobangebote annehme und der Arbeitgeber die Arbeitsverträge unterschreibt, die Arbeitsverhältnisse aber erst später beginnen? Kann der Arbeitgeber die Arbeitsverträge vor dessen Beginn wieder aufheben, wenn er von der Schwangerschaft erfährt? ... Mache ich mich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, wenn ich den Arbeitgeber erst nach Abschluss der Verträge, aber vor Beginn der Tätigkeit informiere?