Hallo, während eines Kongresses müßte ich mehr als 10 St. arbeiten. Es war dem AG vorher bekannt. Kann der AG die Anerkennung der Tätigkeit verweigern?
Arbeitgeber wird mit dem Mitarbeiter hierüber Einvernehmen treffen § 4 Überstunden, Mehrarbeit 1. Die Leistung von Überstunden und von Mehrarbeit ist ausgeschlossen § 5 Vergütung 1. ... Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Wortlaut Vertrag –auszugsweise-: ….. §4 Probezeit 1.Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. 2.Während der Probezeit kann mit einer Frist von 2 Wochen von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. …. §6Arbeitszeit 1.Vereinbart wird eine Teilzeitbeschäftigung 2.Regelarbeitszeit:Montag-Freitag:5 Std/Tag (8:30 – 13:30 Uhr) Samstag:4 Std/Tag (8:30 – 12:30 Uhr) 1-2 mal im Monat 3.Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ca. 25 Stunden.
Meine Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, mir wurde ausdrücklich verboten Überstunden zu leisten. ... (dem ersten Werktag nach der Kündigung) hatte ich die Vermittlungsagentur sowie das Softwarehaus über die Kündigung informiert und meine Leistung angeboten, da ich ja noch 2 Wochen unter Vertrag bin. ... Das Angebot wird damit begründet, dass ich mich angeblich ab dem 08.03. nicht mehr zur Arbeit angeboten hätte, dies ist aber absolut falsch, denn am 11.03. hatte ich mich TÄGLICH per Email angeboten und auch Antwort erhalten und immer wieder darauf hingewiesen dass unser Vertrag noch läuft und ich deutschlandweit ab sofort einsetzbar wäre.
Die Arbeitnehmer/in ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen Überstunden bzw. ... Da keine Hoffnung besteht, dass der AG jemals einen richtigen Arbeitsvertrag zustande bekommt, stellt sich die Frage: ist dieser Vertrag nur Nachteilig für den AN oder kann er auch einen Nutzen daraus ziehen und wie? (wie gesagt wird der AN den Vertrag nicht abändern)
Der Vertragsbeginn wurde dann auf den 19.06.2006 festgelegt und ich habe auch den entsprechenden Vertrag am 30.05.2006 erhalten und umgehend unterschrieben zurück gesandt. ... Lt. meinem Vertrag sollte ein Monatsgehalt von 4.425,00 brutto gezahlt werden. ... 3.Kann ich auch für die Zeit vom 19.06.06 (wie im Vertrag angegeben) bis zum 30.06.06 den Lohn noch fordern?
Grund für die Überstunden sind zum Einen erhöhter Arbeitsaufwand wegen gut gehender Geschäfte, hauptsächlich aber die Krankheit einer Kollegin und daraus resultierender Mehrarbeit. ... Der Vertrag ist beiderseits gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kündbar. 2. Der Vertrag endet bei Übernahme in ein Hauptarbeitsverhältnis ohne Kündigung. § 10 Verschwiegenheitspflicht.
/Monat, Mai ohne Anmeldung, Vertrag und Abgaben/steuern, komplett schwarz, immer für 6,-€ netto/Std., ab 1.6. mit "Pseudo-Vertrag" über 1000,-€ brutto. ... Zudem bin ich transsexuell (Arbeitgeber war vor Stellenantritt informiert, im Beisein meiner Lebensgefährtin Vertrag unterzeichnet!)... Meine Überstunden sind trotz bitten auch nie abgerechnet sondern einfach so netto bezahlt worden.
Überstunden werden nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung mit der Geschäftsleitung berücksichtigt und abgerechnet. Überstunden werden ab der 11. ... Während ich dabei im Mai noch fast 40 Überstunden gearbeitet habe, waren es in den Folgemonaten nur 3, dann wieder Minus 2, Plus 9 und Minus 3.
Hier heißt es: Wir stellen Sie mit sofortiger Wirkung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche und etwaiger Überstunden .... unwiderruflich von der Arbeitsleistung frei.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 1.8.2010 hatte ich eine neue Arbeit im Angestelltenverhältnis begonnen (unbefristeter Vertrag, außertariflicher Vertrag, d.h. Überstunden sind mit Gehalt abgegolten). Mein Vertrag ist deutsches Recht, wobei es sich um eine englische Firma handelt.
Jetziger Chef arbeitet für Swarovski ab dem 31. gehört es ihm aber nicht mehr und Swarovski kauft es auf ich habe keinen Vertrag unterzeichnet und frage mich warum ich eine Frist haben soll
Ich bin 57 Jahre, seit 35 Jahren im gleichen Unternehmen tätig, derzeitige Funktion: Leiterin Vertrieb/Marketing (AT-Vertrag). ... 2: Wenn ich meinen (Vollzeit-)Arbeitsvertrag auf (4-Tage-Teilzeit-)Vertrag umstelle, sollte ich meinen geltenden AT-Vertrag nur hins.
Eigentlich sollte der Vertrag zwischen BMW und der Zeitarbeitsfirma verlängert werden, so dass ich am 7.1.09 wieder bei BMW weiterarbeiten kann. ... Fakt ist, in diesem Januar werde ich wieder -da ich ja nicht bei BMW bin - nach dem BZA Vertrag bezahlt und da ich gar nicht eingesetzt werden konnte, da ich ja auf Abruf für BMW bereitstehe, muss ich zudem noch auf Verpflegungs- und Fahrtgeld verzichten, was insgesamt um die 500-600 Euro weniger ausmachen wird.
Da im Tarifvertrag auch Urlaubs, Vergütungs, Überstunden und Feiertagsregeln behandelt werden, würde ich gerne wissen, ob dieser Tarifvertrag überhaupt greift wenn man seine komplette Arbeitsleistung im Ausland vollbringt.