Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Arbeitszeitgesetz dient zunächst dem Schutz der Arbeitnehmer. Dem Arbeitgeber ist es verwehrt, sich darauf zu berufen, um Ihnen z.B. nur die zulässigen 10 Stunden zu vergüten. Wurde eine längere Arbeitszeit als 10 Stunden vereinbart, hätten Sie die über die 10 Stunden hinausgehende Mehrarbeit unter Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen verweigern können. Da Sie die verlangte Arbeit aber geleistet haben, und der Arbeitgeber also etwas erlangt hat (nämlich Ihre Arbeitsleistung), wird er dafür auch die vereinbarte Vergütung zu zahlen haben.
Dabei muß Ihnen der Arbeitgeber zunächst die vereinbarte Arbeitszeit vergüten. Sofern "offiziell" nur 10 Stunden vereinbart waren, um dem Arbeitszeitgesetz Rechnung zu tragen, kann die tatsächlich erfolgte Mehrarbeit
als Überstunden zu vergüten sein, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest bewußt geduldet wurde. Das ist nach Ihrer Schilderung der Fall gewesen, so daß Sie, vorbehaltlich einer konkreten Prüfung des Arbeitsvertrags, einen Anspruch darauf haben werden, ihre geleistete Arbeit vollumfänglich bezahlt zu bekommen.
Etwas anderes würde nur gelten, wenn vereinbart worden wäre, das sämtliche Überstunden mit der vereinbarten Vergütung abgegolten sein sollten.
Es wird hierzu also auf den genauen Inhalt der zwischen Ihnen getroffenen Vereinbarungen ankommen.
Angesichts der Höhe Ihres Einsatzes biete ich Ihnen an, mir am Montag einmal den Arbeitsvertrag und etwaige schriftliche Unterlagen per Fax oder E-Mail zukommen zu lassen, damit ich Ihren Vergütungsanspruch konkret anhand des Vertrages prüfen kann.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Herr Shwartmann.
können Sie mir hierzu bitte auch etwas sagen?
Gerne komme ich auf Sie persönlich zurück, denn Aachen ist ja nicht weit von Köln entfernt!
Kann er die 3/4 Std. Pause "abziehen, obwohl diese nicht "genommen" werden konnte.
bzw. nehmen konnte.
Vielen Dank !!!!!
Wenn Sie die Pause nicht genommen haben, sondern durcharbeiten mussten, wird Ihnen Ihr Arbeitgeber auch diese 3/4-Stunde bezahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann