Bei Auftragsmangel keinen Lohn ?
vom 10.2.2013
35 €
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Ich habe einen Arbeitsvertrag, und verdiene in der regel immer so ca den gleichen Lohn. Es gibt keine fest vereinbarte Arbeitszeit, war allerdings immer gut beschäftigt so das ich eine ungefähre Wochenarbeitszeit von 35 Stunden hatte. ... In meinem Arbeitsvertrag steht unter anderem : - Die Arbeitszeit richtet sich nach Auftragslage - Eine gleichmäßige Auslastung wird zugesichert Meine Frage ist wie sind obige sätze "rechtlich" zu verstehen, und was ist wenn ich magels Arbeit nicht meinen sonst wie üblich erzielten Lohn verdienen kann.