Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Zur Arbeitszeit eines Fernfahrers gehört neben der reinen Fahrzeit auch das Be- und Entladen und dessen Überwachung. Auch Reinigung und Wrtung des LKW zählt hinzu. Die Tageslenkzeit, dass ist die reine Lenkzeit, darf nicht über 9 Stunden tägllich liegen, allerdings sind zwei mal pro Woche 10 Stunden zulässig. Die Bereitsschaftszeit ist gesetzllich nicht geregelt, die Grenzen setzt das Arbeitszeitgesetz und der Arbeitsvertrag.
Wenn Sie die 40 Stunden überschreiten, dann kann dies nicht mit der Bereitschaftszeit verrechnet werden, wenn Sie mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Was mit den Überstunden zu geschehen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Ist hier nichts geregelt, müsste diese grundsätzlich mit dem normalen Stundenlohn vergütet werden. Sie sollten hier dafür sorgen, dass eine klare Regelung getroffen wird. Im Normalfall müssen Überstunden gesondert angeordnet werden, was in Ihrem Fall schwierig sein könnte da ja der Chef nicht vor Ort ist.
Die Ladezeit ist Arbeitszeit aber keine Lenkzeit, Sie müssen die Stunden also nicht von der Fahrzeit abziehen.