Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Wenn Sie einen Betriebsrat haben, gilt:
Gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG steht dem Betriebsrat bei der Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zu.
Hier sollten Sie zunächst ansetzen.
Ansonsten gilt:
Es kommt zunächst auf die schriftliche Vereinbarung an, die Sie damals über die 10 Tage Arbeit im Monat geschlossen haben.
Die Lage der Arbeitszeit wird durch den Arbeitgeber bestimmt bzw. geändert, sofern da nichts gesondert vertraglich vereinbart worden ist.
Allerdings bestehen Einschränkungen im Hinblick darauf, dass hier am Wochenende zu arbeiten ist.
Dieses hat Ihr Arbeitgeber wohl schon berücksichtigt, wenn er Ihnen die zwei freien Tage als Ausgleich gewährt hat, denn es gilt:
Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen aber beschäftigungsfrei bleiben.
Schließlich kommt es darauf an, was in einem Tarifvertrag vereinbart ist.
Aller Voraussicht nach werden Sie leider nicht vielen unternehmen können, es sei denn es gibt ein Betriebsrat bei Ihnen, der über die Lage der Arbeitszeit zwingend mitbestimmen muss, siehe oben.
Ansonsten empfiehlt sich eine gründliche Prüfung von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und der schriftlichen Vereinbarung über die neue Lage der Arbeitszeit, was ich leider im Rahmen der hier stattfindenden Erstberatung nicht leisten kann - vielen Dank für Ihr Verständnis dafür.
Ich biete Ihnen aber an, dieses zu leisten, wobei Ihnen die hier gezahlte Erstberatung angerechnet und gut geschrieben würde. Sie können sich im Rahmen einer Direktanfrage an mich wenden.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.