Abgeltung Resturlaub, Freistellung, Überstunden
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Hallo, Sachverhalt: Betriebsbedingte Kündigung zum 6.6.09, ausgehändigt am 22.5.09, KSK wurde von mir eingereicht, noch bestehender Resturlaub aus 2008 17 Tage und 2009 noch 4 Tage, Kündigungsfrist lt. AV 2 Wo, Betrieb mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte. Ich nehme an aufgrund der Aufforderung des ArbG zur Darlegung der Gründe der Kündigung und dem Hinweis auf die Kündigungsfristen ... habe ich am 25.06. von meinem ehemaligen Chef ein Schreiben erhalten, wonach er mir den Lohn bis Ende des Monats weiterzahle und ich bis dahin rückwirkend meinen Resturlaub 2008 nehmen solle. meine allgemeinen Fragen: 1.