Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kündigung des Arbeitsplatzes bei voller EM Rente

11. Mai 2011 22:24 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

habe seit Februar 2011 die volle EM Rente befristet auf 2 Jahre habe aber noch ein besthendes Arbeitsverhaeltnes
soll es auf wunsch des Arbeitgebers kündigen
was hat das für Folgen für mich und wie soll ich mich verhalten

11. Mai 2011 | 23:17

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

In der Regel ruht das Arbeitsverhältnis während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente (wenn nicht im Arbeits- bzw. Tarifvertrag etwas anderes festgelegt ist). Wenn die Rente also nach zwei Jahren ausläuft und nicht verlängert wird, können Sie an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren.

Eine eigene Kündigung, wie Sie Ihr Arbeitgeber verlangt, macht daher nur Sinn, wenn Sie sicher sind, dass Sie nicht an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren wollen. Aber selbst dann hätte eine Eigenkündigung den Nachteil, dass Sie möglicherweise eine Sperre durch das Arbeitsamt erhalten, also im Anschluss an die Rente kein Arbeitslosengeld erhalten würden.

Von einer Eigenkündigung rate ich daher ab. Wenn Sie nicht an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen, könnten Sie mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Da Ihr Arbeitgeber Sie ja scheinbar „loswerden" will, aber scheinbar keine Möglichkeit einer eigenen rechtssicheren Kündigung hat, sollten Sie sich die Aufhebung des Arbeitsvertrages so teuer wie möglich abkaufen lassen, also z.B. durch Vereinbarung einer entsprechenden Abfindung. Beim Aushandeln einer angemessenen Abfindung sollte berücksichtigt werden, dass auch bei einem Aufhebungsvertrag die Gefahr einer Sperre durch das Arbeitsamt besteht. Auch dieses Risiko sollte durch die Abfindung finanziell abgesichert werden.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

(2736)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER