Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
In der Regel ruht das Arbeitsverhältnis während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente (wenn nicht im Arbeits- bzw. Tarifvertrag etwas anderes festgelegt ist). Wenn die Rente also nach zwei Jahren ausläuft und nicht verlängert wird, können Sie an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren.
Eine eigene Kündigung, wie Sie Ihr Arbeitgeber verlangt, macht daher nur Sinn, wenn Sie sicher sind, dass Sie nicht an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren wollen. Aber selbst dann hätte eine Eigenkündigung den Nachteil, dass Sie möglicherweise eine Sperre durch das Arbeitsamt erhalten, also im Anschluss an die Rente kein Arbeitslosengeld erhalten würden.
Von einer Eigenkündigung rate ich daher ab. Wenn Sie nicht an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen, könnten Sie mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Da Ihr Arbeitgeber Sie ja scheinbar „loswerden" will, aber scheinbar keine Möglichkeit einer eigenen rechtssicheren Kündigung hat, sollten Sie sich die Aufhebung des Arbeitsvertrages so teuer wie möglich abkaufen lassen, also z.B. durch Vereinbarung einer entsprechenden Abfindung. Beim Aushandeln einer angemessenen Abfindung sollte berücksichtigt werden, dass auch bei einem Aufhebungsvertrag die Gefahr einer Sperre durch das Arbeitsamt besteht. Auch dieses Risiko sollte durch die Abfindung finanziell abgesichert werden.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
11. Mai 2011
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23:17
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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