Jetzt interessiert mich natürlich, ob es für Teilzeit während der Elternzeit den Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz gibt und wenn ja, woraus sich dieser ableitet oder eben auch nicht. Da es sich bei Teilzeit in der Elternzeit um einen eigenständigen Vertrag handelt, wäre es möglich ein geringeres Gehalt zu vereinbaren und dafür einen Kinderbetreuungszuschuß zu verhandeln, der als zusätzliche AG-Leistung steuer- und svfrei ist? ... Wenn es in der Elternzeit keine Möglichkeit darauf gibt, macht eine Verlängerung auf ein weiteres Jahr wegen Sonderkündigungsschutz wohl keinen Sinn, oder?