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Elternzeit

3. April 2009 06:21 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Sehr geehrte Damen und Herren,
Situation: ich bin Projektleiter, zur Zeit in ungekündigter Stellung in meinem Projekt tätig, dass ich seit Beginn der Akquisephase Herbst 2007 führe. Mitte 2008 wurde die Unternehmensstruktur umgegliedert und mein Projekt organisatorisch neu aufgehängt, so dass ich einen neuen Vorgesetzten bekam. Dieser Vorgesetzte hat mit mir persönliche Differenzen.
Leider hat Ende 2008 eine Eskalation beim Kunden stattgefunden, die von meinem Vorgesetzten auf Managementebene nicht gelöst werden konnte und immer noch nicht gelöst ist. Im Team meines Vorgesetzten ist noch ein weiterer Projektleiter tätig, der zur Zeit kein Kundenprojekt führt, deshalb habe ich ihn als Vetretung für meine im März geplante Elternzeit vorgeschlagen.
Nach meiner Rückkehr aus meiner einmonatigen Elternzeit habe ich festgestellt, dass die Führung des Projektes an ihn übergeben wurde. Eine Rücksprache mit mir durch meinen Vorgesetzten hat nicht stattgefunden, bisher auch nicht nach meiner Rückkehr Anfang April, es wurde mir bisher nur durch meinen Kollegen mitgeteilt und ich habe eine Kundenpräsentation von Mitte März gesehen, in der der Wechsel öffentlich (beim Kunden und hausintern) annonciert wurde.

Meine Fragen:

- Muss mein Vorgesetzter mich bei einem solchen Vorhaben VORHER informieren? Ist eine solche Vorgehensweise rechtmäßig?

- Muss mir mein Vorgesetzter eine vergleichbare Projektleiterposition anbieten (z.B. eine neue Kundenakquise)

- Habe ich aufgrund seines Verhalten - in meinen Augen ein sehr schlechter Stil - Regressansprüche?

- Kann mein Gehalt um z.B. Mehrarbeitspauschalen oder Leistungszulagen gekürzt werden, da ich nun "weniger Verantwortung" habe?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Fragen ist die Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag meiner Meinung nach unumgänglich. Dies kann aber nicht über dieses Rechtsportal erfolgen.

Bitte setzen Sie sich mit mir unter meiner Kontaktadresse in Verbindung und übersenden Sie mir die Unterlagen. Hinsichtlich der Kosten werden sich diese ohne meinen ausdrücklichen Hinweis nicht erhöhen.

In Erwartung Ihrer Rückmeldung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

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