Zusatzvereinbarung / Änderung Arbeitsvertrag / Arbeitnehmerüberlassung
vom 1.6.2021
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Klein / Jülich
Diese Änderung betrifft: Wir sind uns darüber einig, dass der zwischen uns bestehende Arbeitsvertrag vom 10.07.2019 ab dem 01.06.2021 geändert wird. Änderung an Punkt 5. (5) Sämtliche Erhöhungen Ihres Arbeitsentgelts, sei es durch gesetzliche oder vertragliche Equal Pay Ansprüche - auch rückwirkende - einsatzbezogene Zuschläge, Tariflohnerhöhungen, Zahlungen nach Branchenzuschlagstarifverträgen, Jahressonderzahlungen, alle über 7 Stunden hinausgehenden Urlaubsvergütungen und Entgeltfortzahlungsansprüche bei Krankheit, Tarifwechsel, tarifliche Sonderzahlungen, eine Höhergruppierung bei gleichbleibender oder veränderter Tätigkeit oder durch eine Verkürzung der Arbeitszeit, sowie sonstige zusätzlichen Ansprüche rechen wir in voller Höhe zunächst auf die einsatzbezogene Zulage, dann auf die Vorauszahlungen auf Urlaubs- und Entgeldfortzahlungsansprüche bei Krankheit und schließlich auf sonstige übertarifliche Leistungen und Zahlungen an.