Arbeit auf Abruf - Bezahlung Urlaub
vom 11.3.2017
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Guten Tag, in meinem Arbeitsvertrag findet sich folgender Absatz: "Der Arbeitnehmer ist nicht vollbeschäftigt. ... Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, darüber hinaus auf Abruf des Arbeitgebers zu arbeiten. ... Ich arbeite regelmäßig 36 Stunden die Woche, per Dienstplan 3 Monate im voraus eingeplant.