Zu diesem Fall habe ich aber hier Fragen zur Anwendung Kündigungsschutzgesetz (mir sind die Grenzen der MA-Zahlen bekannt, es geht mir hier um die Frage des Standortes und der MA-Zahl, die zu berücksichtigen ist) und Kündigungsunterschrift: Der Vertrag wurde mit dem Firmenhauptsitz A geschlossen (explizit als Arbeitgeber ausgewiesen im Vertragskopf) und enthält einen Passus im ersten Abschnitt, dass ich von der Zeitarbeits-Geschäftsstelle B (an einem anderen Sitz) betreut werde. ... Stundennachweise da hin senden, Urlaub usw. wird aber von der GF am Hauptsitz genehmigt z.B. ... Als Mitarbeiterzahl würde ich die des Vertragspartners, die der Firma/Hauptzentrale sehen, und nicht auf die der betreuenden Geschäftsstelle reduzieren, somit das Kündigungsschutzgesetz greifen, da die weit über 10 Mitarbeiter mit den entsprechenden anderen Vorgaben lt.