Die Probezeit beträgt 6 Monate, sie beginnt bei Dienstantritt. Während der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. ... Wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Probezeit hinausgeht, dann zählt, wenn es für die Leistungen nach diesem Vertrag auf seine Dauer ankommt, die Zeit des Probearbeitsverhältnisses als Teil der Dauer des Arbeitsverhältnisses, soweit der Vertrag nichts Abweichendes regelt. § 2 Tätigkeit Der Angestellte wird eingestellt als Softwareentwickler Die Arbeiten und das Aufgabengebiet richten sich nach dem dafür geltenden Berufsbild und den Bestimmungen dieses Vertrages sowie den Weisungen des Arbeitgebers.